Politik
Bundeswahlleiter droht Doppelwählern
Trotzdem dürfe jeder Wahlberechtigte nur einmal abstimmen. "Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar", so der Bundeswahlleiter. Es drohten dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch einer solchen Tat sei strafbar. Rund 62 Millionen Menschen sind am Sonntag wahlberechtigt.
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